BGH: Bestätigungsseite für Kündigungen muss werbefrei bleiben
Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Auf der Bestätigungsseite einer Kündigung darf es keine Werbung für Alternativen geben. Die Seite hat nur einen Zweck.
Der Bundesgerichtshof hat in einem neuen Urteil klare Grenzen für die Gestaltung von Kündigungsbestätigungsseiten gesetzt. Demnach ist es nicht zulässig, Nutzer auf dieser Seite mit zusätzlichen Angeboten zu konfrontieren.
Konkret untersagt das Gericht, dass Unternehmen Informationen zu Vertragspausen oder anderen Alternativen zur Beendigung des Vertrags auf der Bestätigungsseite einblenden. Diese Praxis wird als unzulässige Werbetätigkeit eingeordnet.
Die Entscheidung zielt darauf ab, dass der Kündigungsprozess für Verbraucher transparenter und weniger manipulativ wird. Die Bestätigungsseite soll sich ausschließlich auf die Bestätigung der Kündigung selbst konzentrieren.